Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05/2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Gräber Garten- und Landschaftsbau, Timmo Gräber, Löffelstraße 22–24, 70597 Stuttgart, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und sonstigen Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungsbereich

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Garten- und Landschaftsbau, insbesondere in den Bereichen Gartenbau, Gartengestaltung, Gartenpflege, Terrassen, Wege, Pflasterarbeiten, Mauern, Treppen, Einfassungen, Sichtschutz, Zäune, Pflanzarbeiten, Beetgestaltung, Hanggärten und kleinere Außenanlagen.

Der Bauherren-Service wird ausschließlich als fachliche Beratung per Telefon oder Google Meet angeboten. Vor-Ort-Termine erfolgen nur im begründeten Ausnahmefall nach individueller Absprache.

Der Bauherren-Service umfasst keine Rechtsberatung, keine statische Berechnung, keine Landschaftsarchitekturplanung, keine Entwurfsplanung im Sinne einer Architektenleistung und keine Bauleitung.

3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger nachvollziehbarer Form annimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt und der Auftraggeber dies duldet.

Angebotsunterlagen, Skizzen, Berechnungen, Konzepte, Fotos, Leistungsbeschreibungen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für eigene Ausschreibungen verwendet werden.

4. Leistungsumfang

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist das jeweilige Angebot bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung.

Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Erdarbeiten, Entsorgung, Materialmehrmengen, besondere Untergrundmaßnahmen, Leitungsprüfungen, Drainagen, Bewässerungssysteme, Fundamentarbeiten, statische Nachweise, Genehmigungen oder Leistungen Dritter, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn über bekannte Leitungen, Schächte, Drainagen, Kabel, Bewässerungsanlagen, Fundamente, Altlasten, unterirdische Bauteile, besondere Bodenverhältnisse, Grenzverläufe und sonstige relevante Umstände zu informieren.

Für Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.

Der Auftraggeber hat erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Mietern, Nachbarn, Verwaltungen, Behörden oder Wohnungseigentümergemeinschaften rechtzeitig einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurden.

6. Termine, Ausführung und Witterung

Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Witterungseinflüsse, Lieferverzögerungen, Materialengpässe, Krankheit, höhere Gewalt, unvorhersehbare Bodenverhältnisse oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers können zu Terminverschiebungen führen.

Bei ungeeigneter Witterung, insbesondere Frost, Starkregen, Hitzeperioden, aufgeweichtem Boden oder sonstigen Bedingungen, die eine fachgerechte Ausführung beeinträchtigen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder zu verschieben.

7. Materialien, Pflanzen und Naturprodukte

Natursteine, Holz, Pflanzen, Bodenmaterialien, Substrate, Rindenprodukte, Kies, Splitt und vergleichbare Materialien können natürliche Abweichungen in Farbe, Struktur, Form, Maserung, Wuchs, Größe und Oberfläche aufweisen. Solche natürlichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wird.

Bei Holzterrassen und Holzbauteilen sind witterungsbedingte Farbveränderungen, Vergrauung, Rissbildung, Quellen, Schwinden und Verzug materialtypisch und stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Bei Pflanzen kann ein Anwuchserfolg nur erwartet werden, wenn Standort, Witterung, Bodenverhältnisse und Pflege stimmen. Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung für ausreichende Bewässerung und Pflege verantwortlich, sofern keine gesonderte Pflegeleistung vereinbart wurde.

8. Bestand, Untergrund und verdeckte Risiken

Bei Arbeiten an bestehenden Flächen, Bauwerken, Terrassen, Mauern, Treppen, Pflasterflächen, Betonplatten, Unterbauten, Leitungen, Einfassungen oder Pflanzflächen erfolgt die Ausführung auf Grundlage des sichtbaren und bekannten Bestands.

Für verdeckte Mängel, Hohlräume, Risse, unzureichende Unterbauten, Setzungen, nicht erkennbare Leitungen, Altlasten, Wurzelreste, ungeeignete Bodenverhältnisse oder sonstige bei Angebotsabgabe nicht erkennbare Risiken haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.

Werden während der Ausführung zusätzliche Maßnahmen erforderlich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Erforderliche Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

9. Entsorgung

Entsorgungsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich enthalten sind.

Mehrmengen, Sonderabfälle, belastetes Material, Wurzelstöcke, Bauschutt, Beton, Asphalt, Metall, behandeltes Holz oder sonstige unerwartete Entsorgungsstoffe können zu zusätzlichen Kosten führen.

10. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.

Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot kein anderes Zahlungsziel genannt ist.

Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder Materialbereitstellung zu verlangen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

11. Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme, soweit Art und Umfang der Leistung dies erfordern.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch oder rügt erkennbare Mängel nicht innerhalb angemessener Frist, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.

Geringfügige optische Abweichungen, natürliche Materialunterschiede oder unwesentliche Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

12. Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, unzureichende Bewässerung, Fremdeinwirkung, Witterungsextreme, natürliche Materialveränderungen, nachträgliche Arbeiten Dritter oder nicht erkennbare Bestandsmängel zurückzuführen sind.

13. Pflegehinweise

Der Auftraggeber ist verpflichtet, übergebene Pflegehinweise zu beachten.

Pflanzungen, Rollrasen und neu angelegte Flächen benötigen eine sachgerechte Anwässerung, Pflege und Nachsorge. Erfolgt diese nicht oder nicht ausreichend, können daraus entstehende Schäden nicht dem Auftragnehmer zugerechnet werden.

Eine laufende Pflege ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Beratung und Bauherren-Service

Beratungsleistungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Fotos, Angeboten, Leistungsbeschreibungen und Schilderungen.

Die Beratung dient der fachlichen Orientierung und Einschätzung im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung, keine technische Fachplanung, keine statische Berechnung, keine architektonische Planung und keine Bauleitung.

Für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft, bleibt der Auftraggeber verantwortlich.

15. Fotos, Referenzen und Dokumentation

Der Auftragnehmer darf Projektfotos zur internen Dokumentation verwenden.

Eine Veröffentlichung von Fotos zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder eine entsprechende Zustimmung vorliegt. Personenbezogene oder eindeutig identifizierende Inhalte werden nur mit entsprechender Berechtigung veröffentlicht.

Der Auftraggeber kann einer Veröffentlichung von Referenzbildern jederzeit für die Zukunft widersprechen.

16. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

17. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

18. Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 05/2026